1. Allgemein
Allgemeines für unsere Lieferungen und Leistungen, auch Auskünfte, Angebote, Beratungen und Reparaturen, gelten die nachstehenden Bedingungen. Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Daten unserer Kunden werden von uns EDV-mässig gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäftsverbindung erforderlich ist. Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen.
2. Lieferung
Lieferung & Lieferfristen gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung als vereinbart. Lieferfristen (Termine) beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor eindeutiger Klärung aller Einzelheiten des Auftrages unter Beibringung etwa erforderlicher Bescheinigungen. Fristen und Termine verlängern sich unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden um den Zeitraum, um den der Kunde seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, wenn diese dem Kunden zumutbar sind. Teillieferungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
3. Zahlung
Zahlungen sind in Euro zu leisten und haben porto- und spesenfrei sowie
ohne Abzug eines Skontos zu erfolgen.
Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Eine Zahlung mit ec-Karte ist erst
ab einem Zahlbetrag in Höhe von 10,00 Euro
möglich. Zahlungen haben sofort nach Erhalt der Ware
ohne jeden Abzug zu erfolgen, es sei denn es besteht eine auftragsbezogene Finanzierungsvereinbarung.
4. Vertrag
Beim Vertrag handelt es sich um einen rechtmäßigen Werksvertrag,
welcher nur am Tage des Auftrages
selbst storniert werden kann. Solte eine Stornierung des Werkvertrages zu einem späteren Zeitpunkt gewünscht sein, so fallen nach geltendem Recht Stornokosten an. Diese liegen bei 10% des Auftragswertes je weiteren Tag nach Bestelltag, jedoch 80% des Auftragswertes nach erfolgter Lieferung. Berechnungsgrundlage ist Zeitwert und angefallene Kosten des Herstellers.
5. Eigentumsvorbehalt
Der verkaufte Gegenstand bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus diesem Vertrag. Während dieser Zeit darf der Gegenstand weder veräußert noch verschenkt noch verliehen werden.
6. Abwicklung
Gewährleistung und Rügepflicht. Für die Anfertigung von Sehhilfen werden grundsätzlich die vom Augenarzt festgestellten
und im Rezept dokumentierten Dioptrien zugrunde gelegt. Insoweit erfolgt aus rechtlichen Gründen keine selbständige Überprüfung durch uns. Wird hiervon abweichend von uns eine
Refraktionsbestimmung durchgeführt, werden die hierbei ermittelten Daten verwendet. Da es sich hierbei um eine subjektive Momentaufnahme handelt, sind Abweichungen, die auf Krankheit, die
Einnahme von Medikamenten, temporärem Unwohlsein oder anderen Gründen, die im alleinigen Risikobereich des Kunden liegen, zurückzuführen sind, von uns nicht zu vertreten.
Insoweit fehlerhafte Sehhilfen sind vom Umtausch oder
einer Nachbesserung generell ausgeschlossen. Bei
berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge beheben wir nach vollständiger Zahlung der Ware die Mängel im Wege der Nacherfüllung nach unserer Wahl durch die Beseitigung des Mangels oder die
Lieferung einer mangelfreien Sache. Dabei gilt das gesetzliche Nachbesserungsrecht des Lieferanten. Wir tragen die Mangelbeseitigungskosten, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass
der Liefergegenstand vom Kunden an einen anderen als den Erfüllungsort verbracht worden ist. Eine Gewährleistung für Mängel am gelieferten
Produkt oder an Produktteilen, die ihre Ursache im üblichen Verschleiß oder in unsachgemäßer Pflege haben, ist ausgeschlossen. Bei
Gleitsichtgläsern besteht möglicherweise durch den Hersteller eine Verträglichkeitsgarantie, so dass für einen Zeitraum von sechs Monaten eine kostenfreie Anpassung erfolgen kann. Hierbei sind
die individuellen Mindesttragezeiten des Glasherstellers einzuhalten und sind somit auch Voraussetzung für die Abwicklung. Statt einer endgültigen Rückgabe im Falle einer Unverträglichkeit,
erfolgt zuerst die Anpassung in gleicher oder besserer Qualität nach individueller Absprache mit uns. Die Verträglichkeitsgarantie ist ausgeschlossen bei einer Refraktionsbestimmung, die allein durch den behandelnden Augenarzt vorgenommen worden oder vom Kunden vorgegeben ist (Brillenpass). Werden unsere Betriebs- oder
Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Lieferungen bzw. Leistungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den
Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung, es sei denn, dass der Kunde nachweist, dass der Mangel hierauf nicht beruht. Eine Rückerstattung des
gezahlten Kaufpreises wird erst nach dem Ablauf der dreimaligen erfolgslosen Nachbesserung gewährt und erfolgt in Form eines Verrechnungsgutscheines ohne
Gültigkeitsbeschränkung.
Bei Nichteinhaltung verbindlich vereinbarter Termine ohne rechtzeitige Absage (Telefon, E_Mail, Whats-App ect...), behalten wir uns als Dienstleister im Gesundsheitsgewerbe das Recht einer Schadenwiedergutmachung (Praxisausfall) vor. Diese richtet sich nach den gesetzl. Bestimmungen gesundhetl. Betriebe/Praxen.
7. Versicherung
Rahmenbedingungen; Berechnungsgrundlage ist der Auftragswert. Prämien
werden beim Kauf einer Ersatzbrille auf den jeweiligen Neuwert angerechnet. Ist der Ersatz günstiger als die anzurechnende Sehhilfe, so ist der Auftragswert gleich Null. Restansprüche sind
ausgeschlossen. Ein Schutzpaket ist im Kaufpreis für den Zeitraum von einem Jahr inbegriffen. Beginn der Leistung ist das Auftragsdatum; Ersetzt wird der ursprüngliche Auftrag in gleicher
Qualität und Güte, ist dieses nicht möglich, so wird ein gleichwertiger Ersatz geliefert; Die Leistung bei Sehstärkenänderung ist gesichert bei Veränderungen durch gesundheitliche Problematik,
Medikamentenbeinflussung oder augenärztliche Fehlrefraktion. Leistungsanspruch besteht bei einer Veränderung der Sehstärke um min. 0,5dpt
pro Auge, Sehstärkenänderungen sind ausschließlich für das erste
Nuzungsjahr im Schutzpaket enthalten, eine Verlängerung hierin
ist nicht möglich. Eine Abschluß der
Versicherung kann auf freiwilliger Basis mit Einwilligung eines Basis-Lastschriftmandates erfolgen. Ein Abschluß der Versicherung kann nur bis max. 2 Wochen nach Vertragsabschluß erfolgen. Die
Verlängerung erfolgt automatisch um jeweils ein weiteres Kalenderjahr, insofern nicht zu zuvor eine Kündigung eingereicht wird.
8. Garantiebestimmungen
In der Regel greifen die gesetzlich geregelten Garantiebestimungen des Herstellers. Höhere Garantiezeiten auf das erworbene Produkt sind als Kulanzleistung zu erkennen. Ausgenommen von dieser Kulanzregelung sind im allgemeinen Produkte aus "Nicht-EU Ländern".
9. Gutscheine
Gutscheine welche durch das Unternehmen ausgestellt werden, sind übetragbar, ausgenommen persönliche Geburtstagsgutscheine. Gutscheine erhalten allgemein keine Verjährung. Es erfolgt keine Gewähr bei Verlust und es besteht kein Anspruch auf Barauszahlung, Gutscheinkarten können bei einem Einkauf ohne Zeitbegrenzung und ohne Auflagen eingelöst werden, Gutscheine sind nicht gültig in Verbindung mit laufenden Aktionen oder weiteren Nachlässen, ausgenommen hiervon sind käuflich erworbene Geschenkgutscheine oder Kartengutscheine, welche wie Bargeld behandelt werden.
10. Referenzen
Wir behalten uns das Recht vor, abgegebene Referenzen und Bewertungen auf
Medienseiten via Facebook, Google oder Homepage zu entfernen, sollten sich diese ungerechtfertig, anstößig und beleidigend an das Unternehmen richten. Unwahre Angaben welche der persönlichen
Missgunst getätigt sind, werden strafrechtlich verfolgt (Beleidigung, üble Nachrede).
Es besteht allgemein kein Vergütungsanspruch für abgegebene Referenzen und Bewertungen.
11. Gerichtsstand
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungssitz der Geschäftssitz. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist mein Geschäftssitz
Stand 01/2017